Herbert Amm
Jahnring 27
91575 Windsbach
Nennformular für Autocross
Die Teilnehmer versichern, dass, die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, sie uneingeschränkt den Anforderungen der gewachsen sind, das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht, das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber den eigenen und Helfern, den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge, deren Helfern, dem KS, dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Rennleiter, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter und dem Versicherungsschadensbüro.
Abtransport zurückgelassener Fahrzeuge
Für den Abtransport und die Entsorgung der Fahrzeuge nach der Veranstaltung sind grundsätzlich die Fahrer verantwortlich. Es dürfen keine Fahrzeuge auf dem Gelände zurückgelassen werden.
Wenn das Fahrzeug bis Dienstag nach der Veranstaltung nicht entfernt wurde, werden Transportkosten in Höhe von 300 € fällig.
Sie erklären mit der Abgabe der Nennung, dass sie von dem MCW Autocross Reglement, dem MCW Autocross Technischen Bestimmungen, der MCW Autocross Ausschreibung und dem Anti-Doping-Regelwerk, Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.